Tipps zum Elterngeld
Die wichtigsten Tipps zum Elterngeld aus unserer langjährigen Beratung.
Wir können Ihnen hier leider nicht alle Kniffe erklären. Viele sind sehr komplex und einige sind auch unserer kostenpflichtigen Beratung vorbehalten. Aber vielleicht können Sie von den folgenden Tipps trotzdem schon mehr Elterngeld bekommen oder Ihre Elternzeit besser mit dem Elterngeld vereinbaren.
Elterngeld gibt es auch bei einem Zuverdienst
Das Elterngeld ist nicht an die Aufgabe der Arbeit gekoppelt. Sie können neben dem Elterngeldbezug weiterhin erwerbstätig sein. Die Höchstgrenze liegt bei 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats. Sie können also sogar die eine Hälfte des Lebensmonats Vollzeit arbeiten, wenn Sie in der anderen Hälfte entsprechend reduziert tätig sind. Die Richtlinien zum Elterngeld enthalten die genauen Stundenzahlen (je nach Anzahl der Tage des Lebensmonats). Gerade die Väter verzichten oft auf das Elterngeld, weil sie nicht wissen, dass ein Zuverdienst erlaubt ist. Mit unserem Elterngeldrecher können Sie sich ganz genau anschauen, was von Ihrem Verdienst auf das Elterngeld angerechnet wird. Wenn Sie sich für das Elterngeld Plus entscheiden, kann es sogar sein, dass Ihr Zuverdienst komplett frei bleibt.
Nutzen Sie Ihre Optionen beim Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum dessen Einkünfte für die Elterngeldberechnung zu Grunde gelegt werden. Wenn Sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und selbstständiger Arbeit haben, dann sind dies zunächst die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt Ihres Kindes. Ansonsten wird der Gewinn des Vorjahres herangezogen. Diesen Bemessungszeitraum kann man durch das Nutzen der Verschiebetatbestände ändern. Dazu ein Beispiel. Sie sind seit Februar arbeitslos und erwarten im Dezember Ihr erstes Kind. Normalerweise würden Sie nur den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen, da Zeiten der Arbeitslosigkeit leider nicht ausgeklammert werden. Was ist nun zu tun? Überlegen Sie einmal, ob Sie sich nicht schon immer selbstständig machen wollten. Wenn Sie dies noch rechtzeitig vor der Geburt beginnen, sind nicht mehr die letzten 12 Monate sondern das letzte abgeschlossene Jahr entscheidend. Ihr Elterngeld ist nun weit höher als der Mindestbetrag. Im besten Fall liegt Ihr Basiselterngeld nun bei monatlich 1.800 Euro.
Hintergrund: Leider werden auch Zeiten mit Krankengeldbezug, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld nicht ausgeklammert. Alle diese Monate gehen mit 0 Euro in die Berechnung ein. Ausgeklammert werden nur Zeiten einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung, des Bezugs von Eltern- oder Mutterschaftsgeld für ältere Kinder oder des Wehr- und Zivildienstes. Die Elternzeit ohne Elterngeldbezug ist ebenfalls kein Grund für die Verschiebung.
Auch Selbstständige haben Möglichkeiten
Sie betreiben ein Gewerbe und ermitteln Ihren Gewinn mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Wenn Sie das Elterngeld beziehen, dürfen Sie weiterhin mit 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Die Elterngeldstelle kann diese aber nur schlecht prüfen. Wenn Sie beispielsweise als Architekt von zu Hause aus arbeiten, wird es kaum möglich sein, Ihnen etwas anderes nachzuweisen. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie ehrlich sein möchten oder lieber doch schon Aufträge bearbeiten. Denn Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben nur die Geldeingänge auf Ihrem Konto und die Rechnungen werden Sie sicherlich erst nach dem Elterngeldbezug verschicken. Passen Sie aber auf, dass Ihnen eine alte Rechnung nicht dem Spaß verdirbt, denn das Ganze funktioniert auch andersrum. Wenn Sie vor der Bezugszeit des Elterngeldes noch einen Auftrag abgearbeitet haben und eine Rechnung schicken, wird dieser Betrag vermutlich in der Bezugszeit eintreffen und sich auf Ihr Elterngeld auswirken.
Beispiel: Sie erledigen vor dem Elterngeldbezug einen großen Auftrag und stellen eine Rechnung über 30.000 Euro. Dieser Betrag wird in der Bezugszeit auf Ihr Konto eingezahlt. Nach Ablauf der Bezugszeit geben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben der Elterngeldstelle bekannt. Die Elterngeldstelle verteilt die 30.000 Euro nun auf alle Bezugsmonate mit der gleichen Art Elterngeld. Außerdem wird Ihr Einkommen im Bemessungszeitraum auf 2.770 Euro gekappt. Und schon bekommen Sie nicht mehr 1.800 sondern nur noch 300 Euro Elterngeld.
Fazit
Das Elterngeld bietet Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Es lauern aber auch viele Gefahren. Wir empfehlen Ihnen daher sich unbedingt vor der Antragstellung ausführlich beraten zu lassen. Führen Sie außerdem mehrere Beispielrechnungen mit unserem Elterngeldrechner durch. Unser Rechner ermittelt Ihnen das Elterngeld auch mit einem Zuverdienst. So können Sie, beispielsweise als Selbstständiger, selbst durchspielen wie sich der Zahlungseingang einer alten Rechnung für Sie auswirken würde.